Wie arbeitet der Elternverein?

 

Der Elternverein (EV) wählt aus seinen Mitgliedern bei der Jahreshauptversammlung im Oktober jedes Schuljahres Ausschuss-Mitglieder (Im Idealfall setzt sich der Ausschuss aus je einem EV-Mitglied pro Klasse zusammen. Jedenfalls wird angestrebt, dass jede Schulstufe durch mindestens eine Person vertreten ist.)

Der Ausschuss des Elternvereins trifft sich zu regelmäßigen Sitzungen (ca. 4 - 6 Sitzungen pro Jahr), an denen auch die Direktorin und ein Vertreter des Lehrkörpers teilnehmen. Dadurch ist eine direkte Kommunikation mit der Schule gewährleistet.

Zusätzlich entsendet der EV-Ausschuss drei Mitglieder in den Schulgemeinschaftsausschuss (SGA). Der SGA ist ein Ausschuss, der vom Schulorganisationsgesetz vorgegeben ist. Er setzt sich zu gleichen Teilen aus Schülerinnen-, Lehrer- und Eltern-vertretern zusammen. Die Aufgabe des SGAs ist einerseits die Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft, aber auch die Mitbestimmung bei vielen Entscheidungen der Schule, zB den schulautonomen Tagen, oder den schulbezogenen Veranstaltungen.