Mietverlängerung

 

Gemäß den Vertragsbedingungen des Mietvertrages, ist eine separate Mitteilung über eine Mietverlängerung seitens des Mieters an den Vermieter nicht notwendig.

 

Die entsprechende Vertragsklausel lautet:

„Das Mietverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Schuljahr, sofern der Vertrag nicht bis zum 31. Mai des jeweiligen Schuljahres beim Vermieter schriftlich gekündigt wird.“

 

Dementsprechend wird der Mieter vom Vermieter ab ca. Juni kontaktiert und der Mietpreis sowie die Kontoverbindungen bekanntgegeben.

 

Bei der Mietverlängerung wird davon ausgegangen, dass das Verhältnis zum Elternverein gleich bleibt (Mitgliedschaft oder Nichtmitgliedschaft beim Elternverein). Sollte eine Änderung gewünscht sein, ist der Mieter verpflichtet dies vor dem 31. Mai dem Vermieter schriftlich unter der E-Mail Adresse SpindeBGBerndorf@gmx.at mitzuteilen.